Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind grafische Darstellungen, die in Gebäuden aushängen und im Notfall den schnellsten und sichersten Weg ins Freie weisen. Sie zeigen Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und Standorte von Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und Notruftelefone. Ziel ist es, allen Personen im Gebäude – Mitarbeitern, Besuchern, Bewohnern – eine schnelle Orientierung und Evakuierung im Gefahrenfall zu ermöglichen. Die Pläne müssen gut sichtbar platziert, leicht verständlich und regelmäßig auf Aktualität geprüft werden.

Wer braucht Flucht- und Rettungspläne?

Grundsätzlich sind Unternehmen und Einrichtungen verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, wenn:

 

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dies fordert: Die ArbStättV §4 schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen muss, wenn Art, Größe, Nutzung oder die Anzahl der anwesenden Personen dies erfordern.

 

Unübersichtliche Fluchtwege vorliegen: Bei komplexen Gebäuden mit vielen Räumen, Etagen oder unübersichtlichen Fluchtwegen sind Pläne unerlässlich.

 

Erhöhte Gefährdung besteht: Wenn eine erhöhte Brandgefahr oder viele ortsunkundige Personen (z.B. in Hotels, Schulen, Krankenhäusern) vorhanden sind, sind Flucht- und Rettungspläne besonders wichtig.

 

Eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt wird: Einige Landesbauordnungen oder spezielle Vorschriften (z.B. für Versammlungsstätten) können eine Pflicht ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl festlegen. Hier gibt es keine einheitliche Regelung, daher ist die jeweilige Landesbauordnung zu prüfen.

Wann müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden, wenn:

 

Sich die baulichen Gegebenheiten ändern: Umbauten, neue Raumaufteilungen oder veränderte Fluchtwege machen eine Aktualisierung notwendig.

 

Sich die Nutzung des Gebäudes ändert: Eine Nutzungsänderung (z.B. Umwandlung von Büros in Wohnungen) kann Auswirkungen auf die Brandschutzanforderungen haben.

 

Sich die betrieblichen Abläufe ändern: Neue Arbeitsabläufe oder die Lagerung gefährlicher Stoffe können eine Anpassung der Pläne erfordern.

 

Sich gesetzliche Vorschriften ändern: Aktualisierungen von Normen, Richtlinien oder Gesetzen können eine Anpassung der Pläne notwendig machen.

 

Es zu Beanstandungen bei Brandschutzkontrollen kommt: Werden bei Brandschutzkontrollen Mängel festgestellt, müssen die Pläne entsprechend überarbeitet werden.

 

Spätestens alle zwei Jahre: Auch wenn keine offensichtlichen Änderungen vorliegen, empfiehlt es sich, die Pläne alle zwei Jahre von einer Fachkraft überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie noch aktuell und korrekt sind.

Welche Unternehmen benötigen Flucht- und Rettungspläne?

Flucht- und Rettungspläne sind nicht nur für Industrieunternehmen relevant, sondern für eine Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen, die eine Gefährdungsbeurteilung fordern. Außerdem können Flucht- und Rettungspläne in Brandschutzkonzepten gefordert sein. Diese Beurteilung bestimmt, ob und welche Art von Flucht- und Rettungsplänen erforderlich sind.

 

Konkret bedeutet das:

 

Industrieunternehmen: Aufgrund komplexer Produktionsanlagen und potenziell gefährlicher Stoffe sind hier Flucht- und Rettungspläne unerlässlich.

 

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier sind besonders schutzbedürftige Personen anwesend, was eine detaillierte Planung und gut sichtbare Pläne erforderlich macht.

Bürogebäude: Ab einer gewissen Größe oder bei unübersichtlicher Struktur sind auch hier Pläne notwendig, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.

 

Versammlungsstätten (z.B. Kinos, Theater, Konzerthallen): Aufgrund der großen Anzahl an Besuchern sind klare Fluchtwege und Pläne unerlässlich.

 

Hotels und Beherbergungsbetriebe: Ortsunkundige Gäste müssen sich im Notfall schnell orientieren können.

Schulen und Kindergärten: Hier sind besonders Schutzbedürftige anwesend, was eine detaillierte Planung und gut sichtbare Pläne erforderlich macht.

 

Verkaufsstätten (z.B. Einkaufszentren, Supermärkte): Auch hier müssen sich Kunden im Notfall schnell orientieren können.

Sind Flucht- und Rettungspläne auch für Privatpersonen notwendig?

Grundsätzlich ist die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen auch für Privatpersonen denkbar, insbesondere in Mehrfamilienhäusern oder größeren Wohnkomplexen. Auch wenn es keine explizite gesetzliche Pflicht für private Haushalte gibt, kann es im Sinne der Sicherheit sinnvoll sein, Fluchtwege zu visualisieren und Verhaltensregeln festzulegen. Hier kann man beispielsweise vereinfachte Pläne in den jeweiligen Fluren aufhängen.

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