Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist ein umfassendes Dokument, das alle wichtigen Informationen und Anweisungen zum Brandschutz in einem Gebäude oder einer Einrichtung enthält. Sie dient dazu, Brände zu verhüten und im Ernstfall schnell und effektiv zu reagieren. Die Brandschutzordnung legt fest, wie sich Personen im Brandfall verhalten sollen, welche Maßnahmen zur Brandverhütung zu treffen sind und wie die Brandbekämpfung organisiert ist. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und trägt wesentlich zur Sicherheit aller Personen im Gebäude bei.

Welche Teile gibt es? 

Eine Brandschutzordnung gliedert sich gemäß der DIN 14096 in drei Teile: Teil A, Teil B und Teil C. Jeder Teil richtet sich an eine bestimmte Zielgruppe und enthält unterschiedlich detaillierte Informationen.

Was ist Brandschutzordnung Teil A?

Teil A der Brandschutzordnung ist ein kurzer, prägnanter Aushang, der sich an alle Personen im Gebäude richtet, einschließlich Besucher und Gäste. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall in leicht verständlicher Form, oft unterstützt durch Piktogramme. Typische Inhalte sind Anweisungen zum Verhalten im Brandfall, Informationen zu Fluchtwegen und Notausgängen, Standorte von Feuerlöschern und Brandmeldern sowie Angaben zu Sammelplätzen im Freien. Teil A muss gut sichtbar im Gebäude ausgehängt werden und mindestens DIN A4-Format mit einem 10 mm breiten roten Rand aufweisen.

Was ist Brandschutzordnung Teil B?

Teil B ist ein ausführlicheres Dokument für Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, wie Mitarbeiter oder Bewohner. Er enthält detailliertere Informationen zum Brandschutz und umfasst in der Regel Brandverhütungsmaßnahmen, Informationen zu Alarm- und Meldeeinrichtungen, Beschreibungen der Flucht- und Rettungswege, Anweisungen zur Benutzung von Löscheinrichtungen, Verhaltensregeln bei Brandalarm und Evakuierungsanweisungen. Teil B sollte allen betroffenen Personen zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch persönliche Aushändigung, Veröffentlichung im Intranet oder Auslage an zentralen Stellen.

Was ist Brandschutzordnung Teil C?

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte oder Führungskräfte. Dieser Teil regelt die Durchführung vorbeugender und abwehrender Brandschutzmaßnahmen und enthält detaillierte Informationen zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Brandschutz, organisatorische Regelungen, Schulungs- und Übungskonzepte, Anweisungen zur Wartung und Prüfung von Brandschutzeinrichtungen sowie Richtlinien zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Teil C wird in der Regel nur an die zuständigen Personen verteilt und ist nicht für die allgemeine Einsicht bestimmt.

Wo müssen die angebracht oder untergebracht werden?

Teil A muss gut sichtbar im Gebäude ausgehängt werden, z.B. in Eingangsbereichen, an Fluchtwegen oder in Aufzügen. Er muss mindestens DIN A4-Format haben und einen 10 mm breiten roten Rand aufweisen.

 

Teil B sollte allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, z.B. durch persönliche Aushändigung, Veröffentlichung im Intranet oder Auslage an zentralen Stellen.

 

Teil C wird in der Regel nur an die zuständigen Personen verteilt und ist nicht für die allgemeine Einsicht bestimmt.

Wann ist die Erstellung notwendig?

Die Erstellung einer Brandschutzordnung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:

 

Wenn sie baurechtlich gefordert ist, z.B. für bestimmte Sonderbauten

 

Wenn sie im Brandschutzkonzept vorgeschrieben ist

 

Als Teil des Arbeitsschutzes nach Arbeitsschutzgesetz

 

Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Gebäudebetreibers

 

Sie sollte spätestens mit Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung erstellt und danach regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) überprüft und aktualisiert werden.

Ist eine Brandschutzordnung auch für Privatleute notwendig?

Für private Einfamilienhäuser ist eine Brandschutzordnung in der Regel nicht erforderlich. Allerdings kann sie für größere Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäuser durchaus sinnvoll sein, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In solchen Fällen kann eine vereinfachte Version (meist nur Teil A) helfen, die Bewohner über wichtige Verhaltensregeln im Brandfall zu informieren und die Sicherheit zu erhöhen.

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