Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind detaillierte Darstellungen von Gebäuden oder Anlagen, die der Feuerwehr im Einsatzfall wichtige Informationen liefern. Sie dienen zur schnellen Orientierung und Lagebeurteilung im Ernstfall und enthalten wesentliche Angaben zur Brandbekämpfung, Mensch- sowie Tierrettung und technischen Hilfeleistung. Diese Pläne ermöglichen der Feuerwehr eine gezielte Brandbekämpfung, was entscheidend zur Minimierung von Schäden und zur Rettung von Mensch und Tieren beiträgt.

Aus welchen Bestandteilen bestehen Feuerwehrpläne?

Ein vollständiger Feuerwehrplan besteht typischerweise aus folgenden Plänen und Dokumenten:

 

1. Textteil (Allgemeine Objektinformation): 

 

Die allgemeinen Objektinformationen in einem Feuerwehrplan enthalten grundlegende Angaben über das Gebäude oder die Anlage, wie Bezeichnung, Anschrift, Nutzung, Ansprechpartner und Planstand.

 

2. Planteil:

 

  • Übersichtsplan: Dieser zeigt die Lage der Gebäude auf dem Grundstück, angrenzende Straßen, Zugänge, Aufstellflächen für die Feuerwehr, Löschwasserentnahmestellen und andere wichtige Orientierungspunkte.

 

  • Geschosspläne: Für jedes Geschoss wird ein separater Plan erstellt, der Details wie Raumnutzung, Brandwände, Fluchtwege, Brandschutztüren und -einrichtungen darstellt.

 

  • Sonderpläne: Je nach Bedarf können zusätzliche Pläne erstellt werden, wie z.B. Umgebungspläne, Detailpläne für besondere Gefahrenbereiche oder Abwasserpläne

 

3. Zusätzliche textliche Erläuterung:

 

Die zusätzlichen textlichen Erläuterungen in einem Feuerwehrplan enthalten detaillierte Informationen, die für die Einsatzkräfte im Notfall relevant sind. Dazu gehören spezifische Angaben zur Nutzung des Objekts, Verantwortliche und Personen mit Sonderaufgaben, sowie Hinweise zu besonderen Gefahrenquellen oder Risikobereichen. Diese Erläuterungen ergänzen die Pläne und helfen der Feuerwehr, gezielte Maßnahmen zu ergreifen.

Ab wann braucht man Feuerwehrpläne und wo ist das geregelt?

Die Notwendigkeit von Feuerwehrplänen ist in verschiedenen Vorschriften geregelt:

 

Landesbauordnungen und zugehörige Verwaltungsvorschriften: Diese legen grundsätzliche Anforderungen fest.

 

Brandschutzkonzepte: Oft wird die Erstellung von Feuerwehrplänen im individuellen Brandschutzkonzept eines Gebäudes gefordert. Dies ist besonders bei Sonderbauten der Fall.

 

Sonderbauverordnungen: Spezielle Verordnungen für bestimmte Gebäudetypen können Feuerwehrpläne vorschreiben.

 

DIN 14095: Diese Norm definiert die Anforderungen an Feuerwehrpläne.

 

 

 

Feuerwehrpläne sind typischerweise erforderlich für:

 

Hochhäuser (je nach Landesrecht ab einer bestimmten Höhe)

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

 

Schulen und Universitäten

 

Versammlungsstätten (z.B. Theater, Kinos)

 

Große Industriebetriebe

 

Hotels und größere Beherbergungsstätten

 

Einkaufszentren und große Verkaufsstätten

 

Flughäfen und Bahnhöfe

 

Die genauen Kriterien (z.B. Gebäudehöhe, Geschossfläche, Personenzahl) können je nach Bundesland und Art des Gebäudes variieren. Es ist daher ratsam, sich mit den lokalen Bauvorschriften und Brandschutzbehörden abzustimmen oder einen Brandschutzexperten zu konsultieren.

Wann müssen Feuerwehrpläne aktualisiert werden?

Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:

 

Mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person

 

Bei wesentlichen baulichen Änderungen (z.B. Umbauten, Erweiterungen)

 

Bei betrieblichen Änderungen (z.B. Nutzungsänderungen, neue Gefahrstoffe)

 

Nach Änderungen an brandschutztechnischen Einrichtungen

 

Bei Feststellung von Mängeln durch die Feuerwehr oder andere Prüfinstanzen

Sind Feuerwehrpläne auch für Privatpersonen relevant?

Feuerwehrpläne sind primär für gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude vorgeschrieben. Für private Einfamilienhäuser sind sie in der Regel nicht erforderlich. Eigentümer größerer Wohnanlagen können sie freiwillig erstellen lassen.

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